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   BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20   

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https://dejure.org/2020,32261
BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20 (https://dejure.org/2020,32261)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2020 - 6 StR 247/20 (https://dejure.org/2020,32261)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2020 - 6 StR 247/20 (https://dejure.org/2020,32261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Darlegungsanforderungen; nach Aufhebung der isoliert angeordneten Unterbringung keine erneute Anordnung der Unterbringung und zugleich erstmalige Verhängung von Strafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 639 StGB, § 67b StGB

  • Wolters Kluwer

    Voruassetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Anlasstaten aufgrund - nicht ausschließbar - aufgehobener Steuerungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Voruassetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Anlasstaten aufgrund - nicht ausschließbar - aufgehobener Steuerungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).

    Erforderlich ist auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    Die für die Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 604/19, NStZ-RR 2020, 140).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    In diese Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388 mwN; vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    Erforderlich ist auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    In diese Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388 mwN; vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    Erforderlich ist auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 604/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    Die für die Maßregelanordnung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 604/19, NStZ-RR 2020, 140).
  • BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
    Das neue Tatgericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung der isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, NStZ-RR 2014, 89; vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, StraFo 2011, 55).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 11.03.2020 - 4 StR 556/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darlegung in

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 54/18

    Rechtsfehlerhafte Begründung der Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der

  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 275/23

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff;

    bb) Soweit das Landgericht auf "niederschwellige sexuelle Verfehlungen im Jahr 2014" hingewiesen hat, durfte es hieraus im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose keine Schlüsse ziehen, weil es zu diesen Vorfällen keine näheren Feststellungen getroffen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19; vom 8. September 2020 - 6 StR 247/20).
  • BGH, 18.05.2021 - 6 StR 191/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beurteilung der

    Soweit die Strafkammer darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte seit 2016 durch "unangemessenes Nachschauen und Hinterherlaufen gegenüber deutlich jüngeren Mädchen in Erscheinung getreten sei, was von diesen teilweise als bedrängend und punktuell auch beängstigend empfunden' worden sei (UA S. 20), durfte sie hieraus keine Schlüsse ziehen, weil sie zu diesen Vorkommnissen keine ausreichenden Feststellungen getroffen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19, vom 8. September 2020 - 6 StR 247/20).
  • BGH, 08.02.2022 - 6 StR 7/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstat;

    Aus der bisherigen Delinquenz und einer weiteren Brandlegung in der Wohnung darf es allerdings nur dann Schlüsse ziehen, wenn hierzu - anders als bisher geschehen - ausreichende Feststellungen getroffen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19; vom 8. September 2020 - 6 StR 247/20).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Erforderlich ist stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 08.09.2020, 6 StR 247/20, Rn. 11 bei juris unter Verweis auf BGH, Beschlüsse vom 12.10.2016, 4 StR 78/16, Rn 11, vom 17.02.2016, 2 StR 545/15, BeckRS 2016, 7672, Rn 7; vom 17.06.2014, 4 StR 171/14, NStZ-RR 214, 205, 306, vom 23.08.2012, 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98) Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage des Angeklagten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (BGH NStZ-RR 2021, 69, 70, unter Verweis auf BGH NJW 1991, 2975, und BGH StV 2019, 235).
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